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ALLGEMEINE LIEFERBEDINGUNGEN von marXact B.V.

13. Oktober 2020 Version

Wir sind marXact, ein junges und 100% niederländisches Unternehmen, das universelle und kosteneffiziente Messlösungen für ein breites Publikum entwickelt. Dieses Dokument enthält unsere Allgemeinen Lieferbedingungen: die Bedingungen, die für unsere Zusammenarbeit gelten.

 

Artikel 1: Anwendbarkeit unserer Bedingungen

Diese Bedingungen gelten für alle unsere Angebote und Vereinbarungen. Die Anwendbarkeit anderer (allgemeiner) Geschäftsbedingungen ist ausgeschlossen.

 

Artikel 2: Angebote und Verträge

  1. Sofern nicht anders vereinbart, sind alle unsere Angebote freibleibend.
  2. Unsere Angebote sind immer vorbehaltlich einer zwischenzeitlichen Preisänderung. Unsere Preise sind: (i) sind in Euro (€) angegeben; (ii) basieren auf der Lieferung ab Werk oder ab Lager; (iii) verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, Einfuhrzölle und andere Steuern, Abgaben oder Zölle; (iv) verstehen sich ohne Transport- und Versicherungskosten, sofern die Sendung nicht mit UPS Standard versandt werden kann; und (v) verstehen sich ohne Kosten für Montage, Installation und Inbetriebnahme, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist; in diesem Fall werden die genannten Kosten gesondert ausgewiesen.
  3. Für Bestellungen oder Lieferungen, die einen Betrag von 500 € nicht überschreiten, können wir einen Betrag von 50 € für Verwaltungs- und Versandkosten berechnen.
  4. Alle Broschüren, Kataloge, Preislisten und Prospekte, die im Zusammenhang mit einem Angebot zur Verfügung gestellt werden, alle damit zusammenhängenden (technischen) Informationen, die in Form von Entwürfen, Zeichnungen oder anderen Abbildungen, Modellen, Mustern, Tabellen, Zeitplänen usw. zur Verfügung gestellt werden, sowie alle anderen Daten und Informationen, die ausdrücklich zur Verfügung gestellt werden, bleiben unser gewerbliches und geistiges Eigentum. Die Vervielfältigung von Material, Daten oder Informationen im Sinne des vorstehenden Satzes und/oder die Weitergabe an Dritte, gleich auf welche Weise, und/oder die Nutzung durch Dritte und/oder der Verkauf oder die Zurverfügungstellung an Dritte, in jedem Fall ganz oder teilweise, ist ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung verboten. Diese Materialien, Daten und Informationen dürfen nur für den persönlichen Gebrauch verwendet werden. Kommt innerhalb der Angebotsfrist kein Vertrag zustande oder wird ein mit uns geschlossener Vertrag, aus welchem Grund auch immer, gekündigt, müssen alle hierin genannten Materialien, Daten und Informationen unverzüglich vernichtet oder auf unsere Aufforderung hin an uns zurückgegeben werden.

Artikel 3: Das Abkommen

  1. Sie sind mit unserem Angebot einverstanden und ein Vertrag kommt zustande, wenn:
  2. a) wir eine Annahmebestätigung per Post oder E-Mail erhalten haben;
  3. b) wir Ihnen eine Auftragsbestätigung als Antwort auf eine über den Webshop getätigte Bestellung oder auf die mündliche Annahme eines Angebots geschickt haben.
  4. Sollten Sie den Inhalt unserer Vereinbarung zu einem späteren Zeitpunkt ändern wollen, reichen Sie Ihren Änderungsvorschlag bitte schriftlich bei uns ein. Wir werden Ihren Vorschlag prüfen und Sie über die Bedingungen informieren, die erfüllt sein müssen, damit wir der Änderung so schnell wie möglich zustimmen können.

Artikel 4: Lieferung und Lieferbedingungen

  1. Sofern wir nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben, erfolgen alle Lieferungen frachtfrei an Ihr Büro, Ihr Haus oder einen anderen von Ihnen angegebenen Ort innerhalb der festgelegten Frist.
  2. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde und unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 6 über den Gefahrenübergang, gilt der Zeitpunkt, an dem die Waren am Lieferort abgeladen oder entladen werden (der Zeitpunkt der tatsächlichen Übergabe), als Zeitpunkt der Lieferung. Dies gilt auch für den Fall, dass wir die Waren montieren, installieren und/oder in Betrieb nehmen.
  3. Etwaige Mängel und Schäden an den gelieferten Waren müssen uns innerhalb einer Frist von 1 Woche ab Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Sollten wir keine solche Meldung erhalten, gehen wir davon aus, dass die Ware in ordnungsgemäßem Zustand, ohne Mängel und ohne Schäden angekommen ist.
  4. Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen und diese Teillieferungen gesondert in Rechnung zu stellen.
  5. Sofern nicht anders vereinbart, handelt es sich bei den in unserem Angebot genannten Lieferfristen nicht um tödliche Fristen. Das bedeutet, dass Sie uns im Falle einer verspäteten Lieferung zunächst benachrichtigen müssen, bevor wir tatsächlich in Verzug geraten.
  6. Wird die Ware nicht innerhalb der Lieferfrist abgenommen oder wird die Abruffrist nicht eingehalten, sind wir berechtigt, Ihnen die betreffenden Waren in Rechnung zu stellen und diese Waren nach unserem Ermessen und auf Ihre Rechnung und Gefahr zu lagern.
  7. Wir tun unser Bestes, damit Sie zufrieden sind. Sollten Sie dennoch eine Beschwerde haben, senden Sie diese bitte per E-Mail an support@marxact.com. Wir werden Ihnen innerhalb einer angemessenen Frist eine inhaltliche Antwort auf Ihre Beschwerde geben.

Artikel 5: Abonnement-, Kündigungs- und Zahlungsbedingungen

Sollten Sie bei uns ein Abonnement (Softwarelizenz und/oder Datenspeicherdienst für eine begrenzte Laufzeit) abschließen, gilt Folgendes:

  1. Die Abonnements werden für eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen. Die Dauer der Laufzeit ist in unserem Shop angegeben.
  2. Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit wird das Abonnement stillschweigend verlängert, es sei denn, das Abonnement wurde per E-Mail an support@marxact.com spätestens 14 Tage vor dem Ende der laufenden Laufzeit.
  3. Bei einer stillschweigenden Verlängerung verlängert sich die Laufzeit des Abonnements um eine ähnliche Laufzeit wie die, für die es ursprünglich abgeschlossen wurde.
  4. Im Falle einer Kündigung läuft das Abonnement bis zum Ende der laufenden Laufzeit oder, falls die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde, bis zum Ende der folgenden Laufzeit. Eine Rückerstattung der Abonnementgebühren ist nicht möglich.
  5. Die erste Abonnementgebühr wird im Voraus über unseren Shop bezahlt. Alle Verlängerungen werden über die im Shop ausgewählte Zahlungsmethode berechnet oder eingezogen. Sie erteilen uns im Voraus die volle Zustimmung und Genehmigung, die Zahlung auf diese Weise vorzunehmen.
  6. Falls wir den fälligen Betrag nicht rechtzeitig erhalten, können wir Ihnen den Zugriff auf die Software verweigern, bis der vollständige Betrag bezahlt ist.

 

Artikel 6: Risiko

Soweit gesetzlich zulässig, geht das mit den von uns zu liefernden Waren verbundene Risiko zu folgenden Zeitpunkten auf Sie über: bei Waren auf Lager zu dem Zeitpunkt, zu dem sie für Sie bereitgestellt werden, und bei allen anderen Waren zu dem Zeitpunkt, zu dem die Waren für den Transport zu Ihnen oder zu dem von Ihnen bestimmten Ort verladen werden.

 

Artikel 7: Garantien und Service

  1. Wir garantieren die Qualität der von uns verwendeten Materialien und deren zugesicherte Eigenschaften sowie die einwandfreie Funktion der von uns gelieferten Waren. Für neue Produkte gilt diese Garantie für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten ab dem Zeitpunkt der Lieferung. Für Waren, die wir anderweitig beschafft haben, übernehmen wir nur dann eine Garantie, wenn und soweit diese von dem/den Originalhersteller(n) gewährt wird. Für Produkte, die nicht neu sind, gilt eine Garantie nur, wenn und soweit dies ausdrücklich zwischen uns vereinbart wurde. Die Bestimmungen dieser Bedingungen gelten auch für eine solche Garantie.
  2. Sollte eine der gelieferten Waren mangelhaft sein, werden wir nach unserem alleinigen Ermessen entweder die Mängel beheben oder die Waren ersetzen, vorausgesetzt, dass die Mängel nach unserer Meinung oder der des Herstellers auf Konstruktionsfehler oder Fehler oder Unzulänglichkeiten der verwendeten Materialien zurückzuführen sind, die dazu führen, dass die Waren von Ihnen nicht für den Zweck genutzt werden können, für den sie vernünftigerweise vorgesehen sind.
  3. Waren, die für Garantieleistungen in Frage kommen, müssen frachtfrei an uns geschickt werden. Wenn die Garantiearbeiten außerhalb unseres Unternehmens durchgeführt werden müssen, sind wir berechtigt, die damit verbundenen angemessenen Kosten an Sie weiterzugeben, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  4. Weist die zur Nachbesserung oder Reparatur angebotene Ware nach unserer Auffassung keine Mängel auf, werden alle anfallenden Kosten an Sie weitergegeben, auch während der Garantiezeit.
  5. Alle Garantievereinbarungen erlöschen, wenn Sie (i) Änderungen und/oder Reparaturen an dem gelieferten Produkt selbst vornehmen oder vornehmen lassen; (ii) wenn das gelieferte Produkt nicht genau gemäß der mitgelieferten oder anwendbaren (Hersteller-)Anleitung oder dem Benutzerhandbuch verwendet oder behandelt wurde oder in sonstiger Weise unsachgemäß verwendet oder behandelt wird; (iii) wenn eine andere Partei als marXact eine Softwareänderung in oder an dem gelieferten Produkt vorgenommen hat; (iv) wenn das gelieferte Produkt für andere als die vorgesehenen Zwecke verwendet wurde oder wird; oder (v) wenn das gelieferte Produkt in einer Weise verwendet wurde oder wird, die wir nach vernünftigem Ermessen nicht erwarten konnten.
  6. Für Verbrauchsmaterial wird keine Garantie gewährt.
  7. Wenn Sie eine oder mehrere Ihrer Verpflichtungen aus unserem Vertrag oder diesen Bedingungen nicht erfüllen, sind wir von unseren Garantieverpflichtungen befreit.

Artikel 8: Genehmigungen usw.

  1. Unsere Ausrüstung nutzt verschiedene Frequenzbänder, unter anderem für die Standortbestimmung und die Kommunikation zwischen der Basisstation und dem Rover. Die freie Nutzung dieser Frequenzbänder ist auf nationaler und/oder regionaler Ebene festgelegt. Sie, der Nutzer, sind selbst dafür verantwortlich, sich vor der Nutzung unserer Produkte mit den einschlägigen Rechtsvorschriften in diesem Bereich vertraut zu machen. Wir sind in keiner Weise für Ihre Nutzung der Geräte verantwortlich und können in keinem Fall für dadurch entstehende Kosten und/oder Schäden haftbar gemacht werden. Die Frequenzbereiche für jedes Produkt sind auf unserer Website oder in der Bedienungsanleitung des betreffenden Produkts aufgeführt. Das Risiko, dass Sie unsere Geräte nicht nutzen können, weil es in der betreffenden Region keine freien/geeigneten Frequenzbänder gibt, liegt allein bei Ihnen, und ein solcher Umstand hat keinen Einfluss auf Ihre anderen Verpflichtungen, wie z. B. die Zahlungsverpflichtungen, im Rahmen des Vertrags.
  2. Das Fehlen der oben genannten Genehmigungen, Konzessionen, Lizenzen, Zustimmungen usw. wird als zurechenbares Versäumnis (Verstoß) Ihrerseits betrachtet und entbindet Sie nicht von Ihren Verpflichtungen uns gegenüber und kann auch nicht als Grund für die Aussetzung der Erfüllung Ihrer Verpflichtungen uns gegenüber dienen.
  3. Sie als Nutzer haften für alle Schäden, die direkt oder indirekt durch das Fehlen der in diesem Artikel genannten Genehmigungen, Konzessionen, Lizenzen, Zustimmungen usw. verursacht werden können, und Sie stellen uns daher von allen Ansprüchen im Zusammenhang mit solchen Schäden frei.

Artikel 9: Zahlungsbedingungen

  1. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung, sobald wir Ihre Zahlung erhalten haben.
  2. Sollten wir vereinbart haben, dass Ihnen alle gelieferten Waren in Rechnung gestellt werden, müssen diese Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum bezahlt werden. Falls die Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt wird, schulden Sie uns Verzugszinsen auf den Rechnungsbetrag in Höhe von 10% pro Jahr.
  3. Wir sind berechtigt, die Nettorechnungsbeträge um einen Säumniszuschlag von 3% zu erhöhen. Dieser Zuschlag ist nicht fällig, wenn die Rechnung innerhalb der Zahlungsfrist vollständig bezahlt wird.
  4. Falls die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt, werden Ihnen auch die außergerichtlichen und gerichtlichen Inkassokosten in Rechnung gestellt. Die außergerichtlichen Kosten für jede Rechnung belaufen sich auf 15% des Rechnungsbetrags, mindestens jedoch auf 150 €.
  5. Die Einreichung einer Beschwerde setzt Ihre Zahlungsverpflichtung nicht aus. Unsere Rechnungen müssen also pünktlich bezahlt werden.

Artikel 10: Haftung, Schadenersatz und Entschädigung

  1. Wir haften nicht für Folgeschäden und indirekte Schäden. Unsere Haftung ist jederzeit auf den direkten Schaden und auf versicherte Ereignisse bis zu dem von unserer Versicherung gedeckten Betrag, abzüglich einer eventuellen Selbstbeteiligung, beschränkt. Sollten wir keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben oder nicht durch eine solche Versicherung gedeckt sein, ist unsere Haftung jederzeit auf den Nettobetrag beschränkt, der für den betreffenden Fall oder das betreffende Ereignis in Rechnung gestellt wurde. Diese Bestimmung gilt nicht, wenn der Schaden durch eine vorsätzliche Handlung oder grobe Fahrlässigkeit des marXact-Vorstands verursacht wurde.
  2. Unter direktem Schaden wird nur verstanden: (i) Sachschäden im Sinne von Abschnitt 3, Titel 3, Buch 6 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs; (ii) angemessene Aufwendungen zur Vermeidung von Sachschäden, sofern Sie nachweisen können, dass diese Aufwendungen zu einer Verringerung des direkten Schadens im Sinne des Vertrags geführt haben; (iii) angemessene Aufwendungen, die Ihnen zur Feststellung der Ursache und des Ausmaßes des Schadens entstanden sind, sofern sich die Feststellungen auf den direkten Schaden im Sinne des Vertrags beziehen; (iv) angemessene Aufwendungen, die Ihnen entstanden sind, damit unsere Leistung dem Vertrag entspricht.
  3. Wir haften nicht für andere Schäden als unmittelbare Schäden, wie z.B. entgangene Gewinne, Umsatzverluste, Verlust erwarteter Einsparungen und andere ähnliche finanzielle Verluste sowie den Verlust des Firmenwerts oder des guten Namens oder Rufs und alle anderen Schäden, die keine unmittelbaren Schäden im Sinne des Vorstehenden darstellen.
  4. Wenn wir Ihnen bei der Vorbereitung oder Installation der Waren behilflich sind, ohne dass dies ausdrücklich im Vertrag erwähnt wird, erfolgt diese Hilfe auf Ihr Risiko.
  5. Unbeschadet der übrigen Bestimmungen dieses Artikels verjährt jeder Schadensersatzanspruch nach einem Jahr ab dem Zeitpunkt, an dem der Schaden eingetreten ist oder entdeckt oder erkannt wurde oder vernünftigerweise hätte entdeckt oder erkannt werden müssen, und in jedem Fall nach drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Lieferung.
  6. In Bezug auf Waren, die wir von einem Dritten bezogen haben, gelten die für diese Transaktion geltenden (Vertrags- und/oder Garantie-)Bestimmungen auch für Sie, wenn und soweit wir uns auf sie berufen.
  7. Sollten Sie von uns oder in unserem Auftrag gelieferte Produkte verändern oder modifizieren, erlischt unsere Garantie sofort.

Artikel 11: Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zu dem Zeitpunkt, an dem Sie Ihre Verpflichtungen uns gegenüber vollständig erfüllt haben, behalten wir uns das Eigentum an allen gelieferten und zu liefernden Waren vor.
  2. Sie sind verpflichtet, die von uns oder in unserem Namen gelieferten Waren, an denen wir uns das Eigentum vorbehalten, getrennt von allen anderen Waren so zu verwahren, dass sie leicht und eindeutig als unsere Waren identifiziert werden können.
  3. Sie sind berechtigt, die Waren, an denen wir uns das Eigentum vorbehalten, im Rahmen Ihres normalen Geschäftsbetriebs zu verkaufen oder zu verwenden. Es darf jedoch kein Sicherungsrecht an diesen Waren begründet werden, und es dürfen auch keine Handlungen an diesen Waren vorgenommen werden, die dazu führen, dass sie Teil oder Bestandteil einer oder mehrerer anderer Waren werden. Im Falle einer Weiterveräußerung von Waren, die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehen, sind Sie verpflichtet, sich selbst das Eigentum daran vorzubehalten und auf unser erstes Anfordern alle Ihre Forderungen gegenüber dem Schuldner bis zur Höhe des geschuldeten Betrags an uns abzutreten.

 

Artikel 12: Höhere Gewalt, Änderung der Umstände

  1. Sollten wir aufgrund höherer Gewalt daran gehindert sein, einen Vertrag ganz oder teilweise zu erfüllen, sind wir berechtigt, den Vertrag nach unserem Ermessen und ohne gerichtliche Intervention auszusetzen oder zu kündigen, ohne dass wir zu Schadenersatz verpflichtet sind.
  2. Sollten wir der Meinung sein, dass es sich um eine dauerhafte oder langfristige Situation höherer Gewalt handelt, werden sich die Parteien beraten, um eine Lösung zu finden.
  3. Unsere Definition von höherer Gewalt umfasst, ist aber nicht beschränkt auf: Streiks, Brände, Maschinenausfälle und andere Betriebsunterbrechungen bei uns oder unseren Lieferanten, Transportstörungen, Krieg, Blockaden, Aufstände, Epidemien, Abwertungen, Überschwemmungen und Stürme sowie die plötzliche Erhöhung von Einfuhr- und Verbrauchssteuern und/oder Abgaben, verspätete oder ausbleibende Lieferungen unserer Lieferanten, das Versäumnis, die erforderlichen Lizenzen zu erhalten, und andere staatliche Maßnahmen.

Artikel 13: Aussetzung und Beendigung

  1. Wir sind berechtigt, die (weitere) Erfüllung von Verträgen auszusetzen oder einzustellen, wenn Sie Ihren Verpflichtungen uns gegenüber nicht vollständig und rechtzeitig nachkommen.
  2. Wir sind außerdem berechtigt, den Vertrag zu kündigen, ohne dass ein gerichtliches Eingreifen erforderlich ist, wenn Sie Ihren Verpflichtungen uns gegenüber nicht vollständig und rechtzeitig nachkommen. Wir können den Vertrag auch kündigen, wenn Sie in Konkurs gehen oder Ihnen ein Zahlungsaufschub gewährt wurde. Das Gleiche gilt für den Fall, dass Sie Ihr Unternehmen aufgeben, übertragen oder abwickeln.
  3. Die Folgen der Aussetzung, Einstellung und/oder Beendigung gehen vollständig auf Ihr Risiko und Ihre Kosten, während Sie auch für den Schaden verantwortlich sind, der uns als Folge der Aussetzung, Einstellung und/oder Beendigung entsteht.
  4. Die Aussetzung, Einstellung und/oder Kündigung hat keine Auswirkungen auf Ihre bereits bestehenden Zahlungsverpflichtungen.

Artikel 14: Rechte an geistigem Eigentum

  1. Die Software im weitesten Sinne des Wortes, die Geräte, die technischen Daten, die Schalt- und/oder Arbeitspläne, die Benutzer- und/oder Betriebsanleitungen, die Zeichnungen und alle anderen wesentlichen Unterlagen und sonstigen Daten und Informationen, die von uns oder in unserem Namen geliefert werden, dürfen in keiner Weise vervielfältigt oder kopiert werden.
  2. Sollte sich herausstellen, dass eine von uns an Sie verkaufte Ware ein gewerbliches oder geistiges Eigentumsrecht eines Dritten in den Niederlanden verletzt und Sie dafür haftbar gemacht werden, sind Sie verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich darüber zu informieren. Wir haben in einem solchen Fall die Wahl, entweder das Recht zu erwirken, die Ware nutzen zu dürfen, oder die Ware so zu ändern, dass sie dieses Recht nicht mehr verletzt, oder eine Ersatzware zu liefern, die das Recht nicht verletzt, oder die Ware zurückzunehmen und den Kaufpreis abzüglich einer angemessenen Entschädigung für die Zeit, in der Ihnen die Ware zur Verfügung stand, zu erstatten.
  3. Wir übernehmen keine Haftung für die Verletzung von gewerblichen und geistigen Eigentumsrechten außerhalb der Niederlande.
  4. Wir können in keiner Weise haftbar gemacht werden für die Verletzung gewerblicher oder geistiger Eigentumsrechte oder anderer ausschließlicher Rechte, die sich aus einer Änderung an einer von uns oder in unserem Namen verkauften oder gelieferten Ware ergeben, oder die sich aus der Verwendung oder Anwendung einer solchen Ware ergeben, die sich von dem unterscheidet, was von uns vorgeschrieben oder vorausgesetzt wurde, oder die sich aus der Integration in andere, nicht von uns oder in unserem Namen verkaufte oder gelieferte Waren oder aus der Verwendung oder Anwendung in Kombination mit anderen Waren ergibt, oder die sich aus einer nicht von uns durchgeführten Softwareänderung ergibt.

Artikel 15: Vertraulichkeit von sensiblen Informationen

Wir behandeln Ihre sensiblen Informationen vertraulich und geben keine derartigen Informationen, die uns bekannt werden, ohne Ihre vorherige Zustimmung weiter, es sei denn, wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, dies zu tun. Wir erwarten, dass Sie alle sensiblen Informationen über uns, von denen Sie Kenntnis erlangt haben, auf die gleiche Weise behandeln.

 

Artikel 16: Weitere Bestimmungen

Alle Ausnahmen oder Änderungen dieser Bedingungen können nur schriftlich vereinbart werden.

 

Artikel 17: Anwendbares Recht und Rechtsstreitigkeiten

Auf diese Bedingungen sowie auf alle anderen zwischen uns geschlossenen Verträge und Vereinbarungen findet niederländisches Recht Anwendung. Für alle Streitigkeiten ist das zuständige Gericht in Utrecht zuständig. Wir behalten uns das Recht vor, eine Streitigkeit dem Gerichtsbezirk zu unterbreiten, in dem Sie wohnen oder niedergelassen sind.

 

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