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ALLGEMEINE LIEFERBEDINGUNGEN von marXact B.V.
Stand: 6. Februar 2025
Wir sind marXact, ein junges und 100 % niederländisches Unternehmen, das für ein breites Publikum universelle und kosteneffiziente Messlösungen entwickelt. Vor Ihnen liegen unsere Allgemeinen Lieferbedingungen (im Folgenden bezeichnet als „die Bedingungen“), die auf unsere Zusammenarbeit mit Ihnen anwendbar sind.
Artikel 1: Anwendbarkeit unserer Bedingungen
Diese Bedingungen sind auf all unsere Angebote, Offerten und Vereinbarungen anwendbar. Die Anwendbarkeit anderer (Allgemeiner) Geschäftsbedingungen wird hiermit ausgeschlossen.
Artikel 2: Angebot, Offerte und Auftrag
- Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen sind all unsere Angebote und Offerten unverbindlich.
- Von uns angegebene Preise verstehen sich immer vorbehaltlich zwischenzeitlicher Preisänderungen. Unsere Preise: (i) lauten in Euro (€); (ii) basieren auf Lieferung ab Werk oder ab Lager; (iii) verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, Einfuhrabgaben und anderen Steuern, Abgaben und Gebühren; (iv) verstehen sich exklusive Transport- und Versicherungskosten, soweit der Versand nicht mit UPS Standard erfolgen kann; und (v) verstehen sich exklusive Montage-, Installations- und Inbetriebnahmekosten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde; in diesem Fall werden die genannten Kosten separat spezifiziert.
- Für Bestellungen oder Lieferungen bis 500 € kann von uns ein Betrag in Höhe von 50 € für Verwaltungs- und Versandkosten in Rechnung gestellt werden.
- Broschüren, Kataloge, Preislisten und Prospekte, die im Zusammenhang mit einem Angebot oder einer Offerte von uns zur Verfügung gestellt werden, einschließlich aller darin enthaltenen oder damit bereitgestellten (technischen) Daten in Form von Entwürfen, Zeichnungen oder anderen Abbildungen, Modellen, Mustern, Tabellen, Schemata usw. sowie alle anderen erteilten Daten und Informationen bleiben ausdrücklich unser industrielles bzw. geistiges Eigentum. Es ist ausdrücklich verboten, ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung Materialien, Daten oder Informationen jeglicher Art im Sinne des Vorstehenden ganz oder teilweise zu kopieren und/oder Dritten in irgendeiner Weise zugänglich zu machen oder zugänglich machen zu lassen, und/oder von Dritten verwenden zu lassen und/oder weiterzuverkaufen oder zur Verfügung zu stellen. Die Nutzung dieser Materialien, Daten und Informationen ist streng auf den Eigengebrauch beschränkt. Sollte zwischen uns innerhalb der Angebotsfrist kein Vertrag zustande kommen oder ein Vertrag mit uns aus irgendeinem Grund storniert werden, sind alle Materialien, Daten und Informationen im Sinne des Vorstehenden unverzüglich zu vernichten oder auf unser Verlangen an uns zurückzugeben.
Artikel 3: Der Vertrag
- Sie erklären sich mit dem Angebot einverstanden und es entsteht ein Vertrag zwischen uns, wenn:
- a) wir schriftlich oder per E-Mail eine Bestätigung erhalten haben;
- b) wir Ihnen aufgrund einer Bestellung im Webshop oder einer mündlichen Annahme eines Angebots eine Bestellbestätigung zugesandt haben.
- Wenn Sie den Inhalt unseres Vertrags nachträglich ändern möchten, legen Sie uns bitte einen schriftlichen Änderungsvorschlag vor. Wir prüfen den Vorschlag und teilen Ihnen schnellstmöglich mit, ob und, wenn ja, unter welchen Bedingungen wir der Änderung zustimmen können.
Artikel 4: Lieferung und Lieferzeit
- Vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Vereinbarungen erfolgen Lieferungen frei Unternehmen (oder frei Haus) oder an einen anderen rechtzeitig angegebenen Ort.
- Vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Vereinbarungen und der Bestimmungen in Artikel 5 bezüglich des Gefahrenübergangs gilt als Lieferzeitpunkt der Zeitpunkt, in dem die Waren an dem Ort, an den sie geliefert werden müssen, ab- oder entladen werden (die tatsächliche Übergabe); das Vorstehende gilt auch, wenn wir die Waren montieren, installieren und/oder in Betrieb nehmen.
- Etwaige Mängel und Beschädigungen des Liefergegenstands sind uns innerhalb von 1 Woche nach der Lieferung schriftlich anzuzeigen. Ohne diese Anzeige gilt der Liefergegenstand als in gutem Zustand, vollständig und ohne Schäden geliefert.
- Wir sind berechtigt, eine Bestellung in Teilen zu liefern, die einzeln in Rechnung gestellt werden können.
- Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen sind die von uns oder in unserem Namen in Angeboten oder Offerten angegebenen Lieferfristen keine Ausschlussfristen. Das bedeutet, dass wir uns im Falle einer nicht fristgerechten Lieferung erst in Verzug befinden, nachdem Sie uns schriftlich in Verzug gesetzt haben.
- Wenn Waren nicht innerhalb der Lieferfrist oder am Lieferzeitpunkt abgenommen werden oder wenn ein vereinbarter Abruftermin nicht eingehalten wird, sind wir berechtigt, Ihnen die betreffenden Waren in Rechnung zu stellen und nach unserem Ermessen, jedoch vollumfänglich auf Ihre Kosten, einzulagern.
- Wir setzen uns nach Kräften dafür ein, Sie zu Ihrer Zufriedenheit zu bedienen. Haben Sie dennoch eine Beschwerde? Dann melden Sie uns diese bitte per E-Mail an support@marxact.com. Wir werden Ihnen innerhalb einer angemessenen Frist eine inhaltliche Stellungnahme zu Ihrer Beschwerde zukommen lassen.
Artikel 5: Abonnement, Kündigung und Zahlungsbedingungen
Wenn Sie ein Abonnement (Softwarelizenz und/oder Datenspeicherdienst für einen befristeten Zeitraum) von uns beziehen, gilt Folgendes:
- Abonnements werden befristet abgeschlossen. Die Dauer dieser Fristen ist in unserem Store zu finden.
- Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit wird das Abonnement stillschweigend verlängert, sofern es nicht spätestens 14 Tage vor Ablauf der aktuellen Laufzeit per E-Mail an support@marxact.com gekündigt wird.
- Im Falle einer stillschweigenden Verlängerung verlängert sich das Abonnement um denselben Zeitraum, für den es ursprünglich abgeschlossen wurde.
- Im Falle einer Kündigung endet das Abonnement zum Ende der aktuellen Laufzeit oder, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde, zum Ende der darauf folgenden Laufzeit. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung von Abonnementgebühren.
- Die Zahlung der ersten Abonnementgebühr erfolgt im Voraus in unserem Store. Die Gebühren für Verlängerungen werden über die gewählte Zahlungsmethode im Store in Rechnung gestellt bzw. eingezogen. Sie erteilen uns im Voraus Ihre Einwilligung und die Ermächtigung, die Zahlung auf diese Weise auszuführen.
- Bei nicht rechtzeitiger Zahlung des geschuldeten Betrags kann der Zugang zur Software verweigert werden, bis der gesamte geschuldete Betrag beglichen ist.
Artikel 6: Gefahrübergang
Soweit gesetzlich zulässig, erfolgt der Gefahrübergang für die von uns zu liefernden Waren wie folgt: bei Waren, die ab Lager geliefert werden, in dem Zeitpunkt, in dem diese Waren für Sie aus dem Lager entnommen werden, und im Falle anderer Waren im Zeitpunkt der Verladung der Waren zwecks Transport zu Ihnen oder an den von Ihnen angegebenen Ort.
Artikel 7: Garantie und Service
- Wir garantieren die Eignung der von uns verwendeten Materialien, die zugesagten Eigenschaften und die damit zusammenhängende ordnungsgemäße Funktion der von uns gelieferten Waren. Diese Garantie gilt bei Neuware für die Dauer von vierundzwanzig (24) Monaten ab der Lieferung. Eine Garantie für von uns andernorts eingekaufte Waren wird nur gewährt, wenn und soweit der Hersteller diese gewährt. Für Produkte, die keine Neuware sind, wird nur eine Garantie gewährt, wenn und soweit wir dies ausdrücklich vereinbart haben; auch in diesem Fall sind die Bestimmungen der vorliegenden Bedingungen anwendbar.
- Mängel an gelieferten Waren, die unter die Garantie fallen, werden nach unserem Ermessen entweder repariert oder die Waren werden durch eine neue Lieferung ersetzt.
- Reparaturbedürftige Waren, die unter die Garantie fallen, müssen uns frei Haus zugeschickt werden. Wenn wir außerhalb unseres Unternehmens Garantiearbeiten durchführen (lassen) müssen, sind wir, soweit gesetzlich zulässig, berechtigt, Ihnen die damit verbundenen angemessenen Kosten in Rechnung zu stellen.
- Wenn die uns zur Reparatur oder Instandsetzung vorgelegten Waren keine Mängel aufweisen, gehen alle entstandenen Kosten, auch während des Garantiezeitraums, zu Ihren Lasten.
- Alle Garantieansprüche erlöschen, wenn Sie (i) selbst Änderungen oder Reparaturen am Liefergegenstand vornehmen oder vornehmen lassen, (ii) wenn der Liefergegenstand nicht genau gemäß den mitgelieferten oder anwendbaren (Hersteller-)Vorschriften oder gemäß der Bedienungsanleitung verwendet oder behandelt oder wenn er anderweitig unsachgemäß verwendet oder behandelt wird, (iii) wenn am Liefergegenstand oder in Bezug auf den Liefergegenstand eine Softwareänderung vorgenommen wurde, die nicht durch uns erfolgt ist, (iv) wenn der Liefergegenstand für andere als die bestimmungsgemäßen Zwecke verwendet oder angewendet wurde oder wird oder (v) wenn der Liefergegenstand auf eine Weise verwendet wurde oder wird, die von uns nach vernünftiger Einschätzung nicht zu erwarten war.
- Auf Verbrauchsartikel wird keine Garantie gewährt.
- Die Nichterfüllung einer oder mehrerer aus unserem Vertrag hervorgehenden Pflichten Ihrerseits entbindet uns von unseren Garantieverpflichtungen.
Artikel 8: Genehmigungen und dergleichen
- Unsere Geräte nutzen verschiedene Frequenzbänder für unter anderem, aber nicht beschränkt auf, die Standortbestimmung und die Kommunikation zwischen Basisstation und Rover. Ob diese Frequenzbänder frei nutzbar sind, hängt vom jeweiligen Land bzw. der jeweiligen Region ab. Als Benutzer sind Sie vor der Verwendung unserer Produkte selbst in vollem Umfang für die Prüfung der relevanten Gesetzes- und Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet verantwortlich. Wir sind in keiner Weise für die Nutzung der Geräte durch Sie verantwortlich und haften in keinem Fall für eventuelle dadurch entstehende Kosten und/oder Schäden. Die je Produkt verwendeten Frequenzbänder sind auf unserer Website oder in der Bedienungsanleitung des Produkts zu finden. Wenn unsere Geräte aufgrund eines Mangels an freien/geeigneten Frequenzbändern in der betreffenden Region nicht genutzt werden können, liegt dies in Ihrer alleinigen Verantwortung; Ihre vertraglichen Verpflichtungen, darunter Zahlungsverpflichtungen, bleiben dadurch unberührt.
- Das Fehlen irgendeiner Genehmigung, Konzession, Lizenz, Einwilligung usw. im Sinne des Vorstehenden gilt als schuldhafter Leistungsmangel (Vertragsverletzung) Ihrerseits und entbindet Sie weder von Ihren Verpflichtungen uns gegenüber noch berechtigt es zur Aussetzung der Erfüllung Ihrer Verpflichtungen uns gegenüber.
- Als Nutzer haften Sie für Schäden, die direkt oder indirekt die Folge des Fehlens irgendeiner Genehmigung, Konzession, Lizenz, Einwilligung usw. im Sinne dieses Artikels sind, und Sie befreien uns somit von allen eventuellen aus derartigen Schäden erwachsenden Ansprüchen und Forderungen.
Artikel 9: Zahlungsbedingungen
- Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen erfolgt die Lieferung nach Eingang der Zahlung bei uns.
- Wenn eine Lieferung auf Rechnung vereinbart wurde, sind unsere Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen. Bei nicht fristgerechter Zahlung werden Verzugszinsen in Höhe von 10 % des Rechnungsbetrags pro Jahr in Rechnung gestellt.
- Wir sind berechtigt, die Nettorechnungsbeträge um 3 % Kreditzuschlag zu erhöhen. Dieser Kreditzuschlag wird nicht fällig, wenn die Rechnung innerhalb der Zahlungsfrist vollständig beglichen wird.
- Bei nicht fristgerechter Zahlung werden Ihnen außerdem die außergerichtlichen und gerichtlichen Beitreibungskosten in Rechnung gestellt. Die außergerichtlichen Kosten werden je Rechnung auf einen Betrag von 15 % des Rechnungsbetrags, mindestens jedoch auf 150,00 €, festgesetzt.
- Das Einreichen einer Beschwerde bewirkt keinen Aufschub der Zahlungsverpflichtung. Unsere Rechnungen sind auch in diesem Fall fristgerecht zu begleichen.
Artikel 10: Haftung, Schaden und Befreiung
- Unsere Haftung beschränkt sich stets auf direkte Schäden und von unserer Versicherung gedeckte Schadensereignisse, bis zu dem von der Versicherung gedeckten Betrag zuzüglich eines etwaigen Selbstbehalts. Sollten wir keine (Deckung der) Haftpflichtversicherung haben, beschränkt sich unsere eventuelle Haftung stets auf den für die betreffende Sache oder im betreffenden Fall in Rechnung gestellten Nettorechnungsbetrag. Diese Bestimmung gilt nicht, wenn der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Geschäftsführung von marXact verursacht wurde.
- Als direkte Schäden gelten ausschließlich: (i) Sachschäden; der an materiellen Sachen verursachte Schaden; (ii) die angemessenen Kosten zur Vermeidung von Sachschäden, soweit Sie nachweisen können, dass diese Kosten eine Begrenzung des Sachschadens bewirkt haben, (iii) angemessen Kosten der Feststellung der Ursache und des Umfangs des Sachschadens.
- Wir haften nicht für andere Schäden als direkte Schäden, etwa entgangenen Gewinn, Umsatzeinbußen, Verlust erwarteter Einsparungen und sonstige ähnliche finanzielle Verluste, sowie Verlust von Goodwill, des guten Namens oder Rufs und alle anderen Schäden, die keine direkten Schäden sind.
- Wenn wir bei der Montage, Vorbereitung oder Installation von Waren Unterstützung leisten, ohne dass dies ausdrücklich im Auftrag vermerkt ist, erfolgt dies stets vollständig auf Ihre Gefahr.
- Unbeschadet der sonstigen Bestimmungen dieses Artikels verjährt jeder Anspruch auf Schadensersatz ein Jahr, nachdem der Schaden eingetreten ist oder festgestellt wurde oder nach vernünftiger Einschätzung hätte festgestellt werden können, in jedem Fall aber nach Ablauf von drei Jahren nach der Lieferung.
- Hinsichtlich der Waren, die wir von einem Dritten bezogen haben, gelten die auf die betreffende Transaktion anwendbaren (Vertrags- und/oder Garantie-)Bestimmungen auch Ihnen gegenüber, wenn und soweit wir sie Ihnen gegenüber geltend machen.
- Änderungen oder Anpassungen des von uns oder in unserem Namen gelieferten Liefergegenstands führen unmittelbar zum Erlöschen der von uns gewährten Garantien.
Artikel 11: Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an allen Ihnen gelieferten und noch zu liefernden Sachen vor, bis Sie sämtliche Verpflichtungen uns gegenüber vollständig erfüllt haben.
- Sie sind verpflichtet, von uns oder in unserem Namen gelieferte Waren, die unserem Eigentumsvorbehalt unterliegen, so von anderen Waren getrennt zu halten, dass sie leicht und eindeutig als unsere Waren erkennbar sind.
- Sie sind berechtigt, Waren, die unserem Eigentumsvorbehalt unterliegen, im Rahmen Ihres gewöhnlichen Geschäftsbetriebs zu verkaufen oder zu nutzen; es darf jedoch keine Sicherheit daran bestellt werden.
Artikel 12: Höhere Gewalt, Änderung der Umstände
- Wenn wir durch höhere Gewalt daran gehindert werden, einen Vertrag ganz oder teilweise zu erfüllen, sind wir berechtigt, den Vertrag nach unserer Wahl und auf außergerichtlichem Wege auszusetzen oder aufzulösen, ohne dass uns daraus eine Schadensersatzpflicht erwächst.
- Sollte die Situation höherer Gewalt nach unserer Auffassung dauerhaften oder langfristigen Charakter haben, setzen sich die Vertragsparteien ins Benehmen, um eine einvernehmliche Regelung zu vereinbaren.
- Höhere Gewalt in diesem Sinne sind, aber nicht ausschließlich: Streik, Brand, Maschinenschaden und andere Betriebsstörungen bei uns oder bei unseren Lieferanten, Transportstörungen, Pandemie, Krieg, Blockade, Aufruhr, Epidemie, Abwertung, Überschwemmung und Sturm sowie die plötzliche Erhöhung von Einfuhrabgaben, Sonderverbrauchssteuern und/oder Steuern, verzögerte oder ausbleibende Lieferung durch Lieferanten, die Nichterteilung von erforderlichen Genehmigungen und andere behördliche Maßnahmen.
Artikel 13: Aussetzung und Auflösung
- Wir sind berechtigt, die (weitere) Ausführung von Aufträgen auszusetzen oder einzustellen, wenn Sie Ihren Verpflichtungen uns gegenüber nicht fristgerecht oder nicht vollständig nachkommen.
- Darüber hinaus sind wir berechtigt, den Vertrag auf außergerichtlichem Wege aufzulösen, wenn Sie Ihren Verpflichtungen uns gegenüber nicht fristgerecht oder nicht vollständig nachkommen. Wir können den Vertrag auch auflösen, wenn Sie insolvent werden oder Zahlungsaufschub erhalten. Gleiches gilt, wenn Sie Ihr Unternehmen stilllegen, übertragen oder abwickeln.
- Die Folgen der Aussetzung, Einstellung und/oder Auflösung gehen vollständig auf Ihre Kosten und Gefahr; darüber hinaus haften Sie für die uns infolge der Aussetzung, Einstellung und/oder Auflösung entstehenden Schäden.
- Die Aussetzung, Einstellung und/oder Auflösung berühren nicht Ihre zum betreffenden Zeitpunkt bereits bestehenden Zahlungsverpflichtungen.
Artikel 14: Geistiges Eigentum
- Die von uns oder in unserem Namen (mit-)gelieferte Software im weitesten Sinne, Geräte, technischen Daten, Schalt- und/oder Arbeitspläne, Nutzungs- und/oder Bedienungsvorschriften, Zeichnungen und alle anderen relevanten Dokumente und sonstigen Daten und Informationen dürfen auf keinerlei Weise vervielfältigt oder kopiert werden.
- Sollte sich wider Erwarten herausstellen, dass eine Ware, die wir Ihnen in den Niederlanden verkauft haben, ein gewerbliches oder geistiges Eigentumsrecht eines Dritten verletzt und sollten Sie dafür haftbar gemacht werden, müssen Sie uns unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis setzen. Wir können dann nach Wahl ein Nutzungsrechts für die betreffende Ware gewähren, die Ware so abzuändern, dass keine Verletzung des Eigentumsrechts mehr vorliegt, eine Ersatzware liefern, die keine Verletzung des Eigentumsrechts darstellt, oder die Ware zurückzunehmen und Ihnen den Kaufpreis abzüglich einer angemessenen Vergütung für die Zeit, in der Ihnen die Ware zur Verfügung stand, zu erstatten.
- Wir übernehmen keine Haftung für die Verletzung eines gewerblichen oder geistigen Eigentumsrechts außerhalb der Niederlande.
- Wir haften in keiner Weise für die Verletzung eines gewerblichen oder geistigen Eigentumsrechts oder irgendeines anderen ausschließlichen Rechts, die sich aus einer Änderung in oder an einer von uns oder in unserem Namen verkauften oder gelieferten Ware oder aus irgendeiner Nutzung einer solchen Ware, die von der von uns vorgeschriebenen oder zu erwartenden Anwendung abweicht, ergibt, oder die die Folge der Integration einer solchen Ware in nicht von uns oder in unserem Namen verkaufte und gelieferte Waren oder der Nutzung oder Anwendung in Kombination mit derartigen Waren ist oder sich aus einer nicht von uns vorgenommenen Softwareanpassung ergibt.
Artikel 15: Geheimhaltung sensibler Informationen
Wir behandeln Ihre sensiblen Informationen vertraulich und werden solche uns bekannt gewordenen Informationen nicht ohne Ihre vorherige Zustimmung weitergeben, es sei denn, wir sind gesetzlich dazu verpflichtet. Wir erwarten, dass Sie die Ihnen zur Kenntnis gelangten sensiblen Informationen über uns in gleicher Weise behandeln.
Artikel 16: Datenverarbeitung
- Wir verarbeiten die folgenden Daten: Namen und Telefonnummern von erstellten Benutzern („Benutzerdaten“) und von Benutzern in unserer Anwendung/Cloud-Umgebung platzierte oder mit unserer Anwendung generierte Fotos, Scans und Messdaten, einschließlich Zeitstempel („Messdaten“).
- Wir verarbeiten personenbezogene Daten für die folgenden Zwecke: Bereitstellung, Unterstützung und Entwicklung von Messlösungen.
- Wir behalten uns das Recht vor, (anonyme) Messdaten für Analysezwecke zu verwenden und diese mit ausgewählten Partnern zu teilen.
- Personenbezogene Daten werden nicht länger gespeichert, als es für die oben genannten Zwecke oder zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen erforderlich ist.
- Benutzer sind berechtigt, Auskunft über Ihre Benutzerdaten zu verlangen und die Löschung dieser Daten zu beantragen.
Artikel 17: Sonstige Bestimmungen
Abweichungen oder Änderungen der Bedingungen bedürfen der Schriftform. MarXact ist berechtigt, die Bedingungen regelmäßig zu überarbeiten. Die geänderten Bedingungen gelten als akzeptiert, wenn Sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt schriftlich Widerspruch gegen die Änderung eingelegt haben.
Artikel 18: Anwendbares Recht und Streitigkeiten
Auf die Bedingungen und alle anderen zwischen uns getroffenen Vereinbarungen und geschlossenen Verträge ist das niederländische Recht anwendbar. Eventuelle Streitigkeiten werden dem zuständigen Gericht in Utrecht vorgelegt. Wir behalten uns das Recht vor, eine Streitigkeit im Gerichtsbezirk Ihres Wohn- oder Geschäftssitzes anhängig zu machen.